Formvorschriften
Im Steuerrecht müssen zahlreiche – häufig unsinnig erscheinende – Vorschriften beachtet werden um steuerliche Vorteile zu sichern oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Auch wenn die Betriebsprüfung noch in weiter Ferne vermutet wird, müssen hier frühzeitig die Weichen für einen reibungslosen Ablauf gestellt werden. Ein großes Problem stellen aktuell die Anforderungen an die Kassenführung und die Verfahrensdokumentation dar.
Steuererklärungen
Die sorgfältige Ausarbeitung von Steuererklärungen hat die Zielsetzung, alle für den Mandanten in Betracht kommenden Möglichkeiten auszuschöpfen.
Hierzu zählen nicht nur die meistens bekannten Einkommensteuererklärungen oder Lohnsteuerjahresausgleiche, sondern auch z. B. Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Erklärung zur Bewertung des Grundbesitzes, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Betriebsprüfungen
Die berechtigten Ansprüche der Steuerbürger müssen vor dem Finanzamt durchgesetzt werden. In anderen Fällen muß nach einem Kompromiss gesucht werden, der die Interessen des Steuerbürgers weitestgehend berücksichtigt.
Rechtsmittel
Hierzu gehören der Einspruch gegenüber dem Finanzamt, die Klage vor dem Finanzgericht und die Revision vor dem Bundesfinanzhof.
Daneben sind noch zahlreiche andere Anträge gegenüber dem Finanzamt denkbar z. B. die Herabsetzung zu hoher Vorauszahlungen, Stundungen oder Erlasse.
Unter Umständen ist es sogar möglich einen alten, falschen Steuerbescheid doch noch zu ändern.
Ich sehe es als meine wichtigste Aufgabe an, aktiv auf meine Mandanten zuzugehen und Alternativen zu zeigen für eine zukunftsorientierte, gestaltende Steuerberatung.
Bereits im Vorfeld jeder unternehmerischen Entscheidung, besonders jedoch bei einer Unternehmensgründung, eines Kaufs oder einer vertraglichen Bindung müssen die steuerlichen Konsequenzen bedacht und gestalterisch genutzt werden.
In verschiedenen Fortbildungsseminaren bringen meine Mitarbeiter und ich unsere Kenntnisse stets auf den neuesten Stand und erhalten somit das notwendige Rüstzeug zur aktiven Beratung.
Eine optimale Steuergestaltungsberatung ist abhängig von der Mitwirkung meiner Mandanten. Je früher Ihr steuerlicher Berater eingebunden wird in die Planungen, desto besser können gezielte Gestaltungshinweise gegeben werden.
Das regelmäßige Mandantenrundschreiben soll deshalb neben der allgemeinen Information auch für Anregungen sorgen. Sie können sich hier für meinen aktuellen Newsletter anmelden.
Hierzu zählen alle Fragen um die Betriebsführung in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht, häufig verbunden mit den Fragestellungen der Steuergestaltung.
Nur eine beispielhafte Aufzählung:
- Existenzgründungen
- Gesellschaftsgründungen
- Prognoserechnungen und Liquiditätsanalysen für Finanzierungszwecke
- Teilnahme an Kreditverhandlungen und Erstellung der dazu benötigten Unterlagen
- Personalangelegenheiten
- Betriebliche Altersversorgung
Finanzbuchhaltungen, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse:
- Im Hause oder bei Ihnen vor Ort
- Verarbeitung Ihrer selbst erstellten Dateien, auch aus Ihrer Software
- Monatlich, vierteljährlich oder jährlich
- Individuelle oder Standardkontenrahmen
- Umsatzsteuervoranmeldungen inkl. Übermittlung an das Finanzamt
- Summen- und Saldenlisten
- Offene-Posten-Buchhaltungen
- Vorjahres- oder Vorgabevergleiche
- Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter
- Vermittlung der Software-Produkte der DATEV für Unternehmen