Steuer- und Unternehmens­beratung – unsere Leistungen

Genaues Rechnungswesen und korrekte Lohnbuchhaltung sind Schlüsselaufgaben für erfolgreiches Wirtschaften. Doch die gesetzlichen Anforderungen sind keinesfalls in Stein gemeißelt. Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir Kompetenz auf dem neuesten Stand bei der Steuerberatung sicher. Wir unterstützen kleine und mittelständische Betriebe in ihrem täglichen Handeln. Sie entscheiden, ob wir die Buchführung für Sie in vollem Umfang übernehmen oder ob Sie uns die Dokumente nach der Vorsortierung zuarbeiten. Im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen. 

Neben Buchhaltung und Steuerberatung unterstützen wir eingesessene Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis sowie aufstrebende Start-ups der Region zur Optimierung ihres Erfolgs. Unser Augenmerk liegt dabei auf aktiver Steuergestaltung, die Rücksicht auf individuelle Anliegen und aktuelle Vorschriften nimmt. In der Unternehmensberatung setzen wir unser Know-how für Ihren langfristigen Erfolg ein.

Was können wir für Sie tun?

Formvorschriften

Im Steuerrecht müssen zahlreiche – häufig unsinnig erscheinende – Vorschriften beachtet werden um steuerliche Vorteile zu sichern oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Auch wenn die Betriebsprüfung noch in weiter Ferne vermutet wird, müssen hier frühzeitig die Weichen für einen reibungslosen Ablauf gestellt werden. Ein großes Problem stellen aktuell die Anforderungen an die Kassenführung und die Verfahrensdokumentation dar.

Steuererklärungen

Die sorgfältige Ausarbeitung von Steuererklärungen hat die Zielsetzung, alle für den Mandanten in Betracht kommenden Möglichkeiten auszuschöpfen.

Hierzu zählen nicht nur die meistens bekannten Einkommensteuererklärungen oder Lohnsteuerjahresausgleiche, sondern auch z. B. Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Erklärung zur Bewertung des Grundbesitzes, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Betriebsprüfungen

Die berechtigten Ansprüche der Steuerbürger müssen vor dem Finanzamt durchgesetzt werden. In anderen Fällen muß nach einem Kompromiss gesucht werden, der die Interessen des Steuerbürgers weitestgehend berücksichtigt.

Rechtsmittel

Hierzu gehören der Einspruch gegenüber dem Finanzamt, die Klage vor dem Finanzgericht und die Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Daneben sind noch zahlreiche andere Anträge gegenüber dem Finanzamt denkbar z. B. die Herabsetzung zu hoher Vorauszahlungen, Stundungen oder Erlasse.

Unter Umständen ist es sogar möglich einen alten, falschen Steuerbescheid doch noch zu ändern.

Ich sehe es als meine wichtigste Aufgabe an, aktiv auf meine Mandanten zuzugehen und Alternativen zu zeigen für eine zukunftsorientierte, gestaltende Steuerberatung.

Bereits im Vorfeld jeder unternehmerischen Entscheidung, besonders jedoch bei einer Unternehmensgründung, eines Kaufs oder einer vertraglichen Bindung müssen die steuerlichen Konsequenzen bedacht und gestalterisch genutzt werden.

In verschiedenen Fortbildungsseminaren bringen meine Mitarbeiter und ich unsere Kenntnisse stets auf den neuesten Stand und erhalten somit das notwendige Rüstzeug zur aktiven Beratung.

Eine optimale Steuergestaltungsberatung ist abhängig von der Mitwirkung meiner Mandanten. Je früher Ihr steuerlicher Berater eingebunden wird in die Planungen, desto besser können gezielte Gestaltungshinweise gegeben werden.

Das regelmäßige Mandantenrundschreiben soll deshalb neben der allgemeinen Information auch für Anregungen sorgen. Sie können sich hier für meinen aktuellen Newsletter anmelden.

Hierzu zählen alle Fragen um die Betriebsführung in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht, häufig verbunden mit den Fragestellungen der Steuergestaltung.

Nur eine beispielhafte Aufzählung:

  • Existenzgründungen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Prognoserechnungen und Liquiditätsanalysen für Finanzierungszwecke
  • Teilnahme an Kreditverhandlungen und Erstellung der dazu benötigten Unterlagen
  • Personalangelegenheiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für alle Rechtsformen
  • Einnahmen-Überschussrechnungen (Gewinnermittlungen)
  • Eröffnungsbilanzen (Neugründung oder Umwandlung)
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse für Kreditgeber oder interne Zwecke

Finanzbuchhaltungen, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse:

  • Im Hause oder bei Ihnen vor Ort
  • Verarbeitung Ihrer selbst erstellten Dateien, auch aus Ihrer Software
  • Monatlich, vierteljährlich oder jährlich
  • Individuelle oder Standardkontenrahmen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen inkl. Übermittlung an das Finanzamt
  • Summen- und Saldenlisten
  • Offene-Posten-Buchhaltungen
  • Vorjahres- oder Vorgabevergleiche
  • Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter
  • Vermittlung der Software-Produkte der DATEV für Unternehmen
  • Monatliche Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter, auch Baulöhne
  • Beitragsnachweise
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Optimierung „mehr Netto vom Brutto“
  • Beachtung der Vorschriften zur Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern
  • Vorschriften des Mindestlohngesetzes
  • Individuelle Auswertungspakete mit z. B. verschiedenen Listen, Überweisungsträgern, Banklisten, auch zur Weiterleitung im Internet, per Post oder E-Mail
  • „Arbeitnehmer-Online“, elektronisches Postfach für Ihre Mitarbeitern anstatt Papier
  • Teilnahme an Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen

Unsere Kompetenz für Ihren Gewinn – geprüfte Qualität

Als Partner der Offensive Mittelstand ist es unser Anspruch, Ihr Potenzial in vollen Zügen auszuschöpfen. In der eingehenden Unternehmensberatung analysieren wir Ihre betriebliche Aufstellung und geben gezielte Hinweise zur Erfolgsoptimierung. Unsere Kanzlei ist Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e. V.