Wer muss künftig auf E-Rechnung umstellen?

Nahezu jedes Unternehmen in Deutschland ist von der E-Rechnungspflicht betroffen. In erster Linie gilt die Pflicht für Rechnungen über Leistungen, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbringt (B2B). Außerdem müssen der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sein. Für Leistungen an Kunden, die Privatpersonen sind, besteht zunächst keine E-Rechnungspflicht. Auch für grenzüberscheitende Sachverhalte ergeben sich zunächst keine Änderungen. Ausnahmen gelten zudem für Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Leistungen. Diese Rechnungen können weiterhin auf Papier oder als PDF-Dokument verschickt werden.