Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Freiwillige Zahlung der USt
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Dezember des Vorjahres, die innerhalb des maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, kann bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Praxis-Beispiel: Die Klägerin ist…